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Festlegung
der Ziele und Gesprächsinhalte gemeinsam und
demokratisch.
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Schweigepflicht
über persönliche Beiträge der
GruppenteilnehmerInnen.
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Gegenseitiges
Ausredenlassen und Zuhören.
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Die
aktive Beteiligung an der Gruppengestaltung ist
freiwillig, auch passives Zuhören ist erlaubt.
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Bei
Überforderung kann der Betroffene den Raum
verlassen bzw. Störungen des Allgemeinbefindens
anzeigen
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Pünktlichkeit.
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Blitzlicht
am Anfang und am Ende.
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Lachen ist erlaubt.
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